Welche Maßnahmen Sie auch immer vor Auge haben: Setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Mitarbeiter:innen der WSG in Verbindung, ehe Sie zur Ausführung schreiten.
Nur so bewahren Sie uns – und vor allem auch sich selbst – vor unliebsamen Konsequenzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung des vormaligen Zustandes zu verlangen. In anderen Fällen wiederum kann bei Beendigung des Mietverhältnisses ein vom Zeitwert abhängiger Ersatzanspruch für getätigte Aufwendungen entstehen.
Deshalb nochmals unser Rat: Beziehen Sie uns von Anbeginn in Ihre Pläne mit ein. Es beruhigt ungemein, nach erfolgreicher Klärung aller offenen Fragen die gewünschten Veränderungen vorzunehmen, und nicht einfach „unbekümmert drauf loszubauen”.
Welche Maßnahmen Sie auch immer vor Auge haben: Setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Mitarbeiter:innen der WSG in Verbindung, ehe Sie zur Ausführung schreiten.
Nur so bewahren Sie uns – und vor allem auch sich selbst – vor unliebsamen Konsequenzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung des vormaligen Zustandes zu verlangen. In anderen Fällen wiederum kann bei Beendigung des Mietverhältnisses ein vom Zeitwert abhängiger Ersatzanspruch für getätigte Aufwendungen entstehen.
Deshalb nochmals unser Rat: Beziehen Sie uns von Anbeginn in Ihre Pläne mit ein. Es beruhigt ungemein, nach erfolgreicher Klärung aller offenen Fragen die gewünschten Veränderungen vorzunehmen, und nicht einfach „unbekümmert drauf loszubauen”.
Haustierhaltung
Die Haltung von Haustieren bedarf einer schriftlichen Zustimmung seitens der WSG. Um das Risiko allfälliger Konflikte, insbesondere mit anderen Bewohner:innen, vorweg minimieren zu können, ersuchen wir Sie, vor der Anschaffung unbedingt mit uns in Verbindung zu treten. Falls in weiterer Folge begründete Beschwerden wegen der Haustierhaltung bei uns einlangen sollten, kann auch ein Widerruf der erteilten Genehmigung oder sogar ein Gerichtsverfahren die Folge sein. Deshalb gilt es, die bestehende Hausordnung unbedingt zu beachten. Freilich kann nicht jedes beliebige Tier gehalten werden; je nach Größe, artbedingtem Aggressionspotenzial, Rasse etc. behalten wir uns vor, eine Zustimmung zu verweigern. Insbesondere dann, wenn es sich um Tiere handelt, die üblicherweise nicht in Wohnungen gehalten werden.
Bei der beabsichtigten Haltung von Hunden ist beim Ansuchen, das Alter, die Größe sowie die Rasse anzugeben. Weiters ist der Sachkundenachweis und die Anmeldebestätigung bei der Gemeinde beizulegen.
Fahrrad-Diebstahl
In dieser Broschüre erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie Fahrraddiebstählen am Besten vorbeugen können.
Individuelle Wohnraumgestaltung
Wenn Sie Ihrem Zuhause eine persönliche Note verleihen wollen, sind Ihrer Phantasie (fast) keine Grenzen gesetzt. Unabhängig davon, ob sie prägnante Farbkombinationen bevorzugen oder sich von den Erkenntnissen des “Feng Shui” inspirieren lassen: Schaffen Sie sich eine Wohlfühloase in den eigenen vier Wänden. Freilich werden solche Überlegungen nur diejenigen in Betracht ziehen, welche eine Wohnung über einen längeren Zeitraum nutzen möchten. Dann relativiert sich auch die Tatsache, dass bei der Rückstellung einer Mietwohnung grundsätzlich der ursprüngliche Zustand laut Wohnungsübergabeprotokoll wiederherzustellen ist; also mit Wänden und Decken in weißer Farbe.
Eine gesonderte Abgeltung von Luxusaufwendungen kommt jedenfalls nicht in Betracht.
Bitte denken Sie auch daran, dass Decken- und Wandverkleidungen nicht den Geschmack Ihres Nachmieters entsprechen könnten und daher demontiert werden müssen.
Namensänderung
Bitte übermitteln Sie uns eine Abschrift der jeweiligen Dokumente (z.B. Heiratsurkunde). Wir nehmen hausintern die gewünschten Änderungen vor.
Neue Wohnungsschlüssel
Sofern Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, teilen Sie uns bitte Ihre Schlüsselnummer sowie die Marke (Winkhaus, EVVA, GEGE etc.) und die gewünschte Anzahl per Mail oder telefonisch mit. Hierauf erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Mit dieser können Sie auf Ihre Kosten beim Schlüsseldienst die Schlüssel anfertigen lassen (amtlicher Lichtbildausweis nicht vergessen!). Bitte beachten Sie, dass bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses nachbestellte Schlüssel bei der WSG zurückgegeben werden müssen.
Raumklima und richtiges Lüften
Ein gutes Raumklima kommt nicht ungefähr. Unzureichendes Lüftungsverhalten erhöht einerseits die Heizkosten und trägt andererseits zur Schimmelbildung bei. Deshalb ist es unumgänglich, in regelmäßigen Abständen zu lüften, insbesondere auch während der Heizperiode. Bestenfalls sollte für wenige Minuten intensiv gelüftet werden, um einen wirksamen Luftaustausch zu erreichen. Unverbrauchte Luft erwärmt sich übrigens deutlich besser als verbrauchte. Von einem dauerhaften Kippen der Fenster ist in den Wintermonaten strikt abzuraten. Hierdurch kommt es lediglich zu einem Auskühlen der Wände und evt. zu dunklen Flecken im Bereich der Öffnungen. Weiters gilt es, alle Räume gleichmäßig zu beheizen.
Ein deutliches Absinken der Raumtemperatur erfordert eine unverhältnismäßig hohe Energiezufuhr, um die erforderlichen Werte wieder zu erreichen. Die gewünschte Kostenersparnis tritt somit bei einer zu intensiven Nachtabsenkung keinesfalls ein. Ganz im Gegenteil!
Achten Sie auch auf eine ausreichende Hinterlüftung Ihres Mobiliars. Vorhänge sollten nicht die Heizkörper verdecken, da sich diesfalls deren Leistung spürbar verschlechtert.
Bei Vorhandensein einer kontrollierten Wohnraumlüftung empfehlen wir, das Lüften einfach der eingebauten Steuerung zu überlassen.
Wohnen im Alter
Abgesehen vom sog. “Betreubaren Wohnen” werden seit geraumer Zeit Anstrengungen unternommen, den Bedürfnissen älterer oder gebrechlicher Menschen entgegenzukommen. An dieser Stelle seien etwa die barrierefreie Gestaltung des Eingangsbereiches sowie von allgemeinen Teilen des Hauses erwähnt. Oder der nachträgliche Einbau von Aufzügen. Hiedurch möchten wir unseren Beitrag leisten, damit Sie möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die ersten Anzeichen von Beschwerden mit Bewegungsapparaten oder Kreislauf sollten nicht bereits ernsthafte Überlegungen bezüglich eines Wohnsitzwechsels erforderlich machen.
Wohnen mit Kindern
Wie wir alle wissen, lieben es die meisten Kinder herumzutollen. In der Wohnung sowie im Freien. Dabei kann es auch gelegentlich ein wenig lauter werden.
Um den Nachbar:innen keine übergebührliche Geduld abzuverlangen, werden in puncto Schallschutz hohe Anforderungen gestellt. Und auch erfüllt.
Gepflegte Grünanlagen sowie sichere und fortlaufend geprüfte Kinderspielplätze erfreuen nicht nur Kinder, sondern auch deren Eltern. Neben diesen äußeren Rahmenbedingungen darf jedoch auf eines nicht vergessen werden: Das Zusammenwohnen von Menschen unterschiedlicher Interessen funktioniert nur dann, wenn alle bereit sind, auch auf die Bedürfnisse anderer Bewohner:innen Rücksicht zu nehmen.
Vielfach hört oder liest man, dass es unserer von zunehmender Wettbewerbsorientierung geprägten Zeit gerade an dieser zentralen Tugend – nämlich der Rücksichtnahme – mangeln würde.
Insofern ist jedermann gefordert, diesem Trend entgegenzuwirken und seinen Betrag zu einer intakten Hausgemeinschaft einzubringen.
WIE entwicklet sich der GASpreis in zufunft?
Nachdem die Gaskosten im letzten Jahr angestiegen sind, wird nun in den kommenden
Jahren eine Entspannung eintreten. Ab dem Jahr 2024 wird der Arbeitspreis für
Gas 5,368 Cent pro Kilowattstunde zzgl. 20 % Umsatzsteuer betragen. Wir konnten
mit der Linz AG diesen Preis für den für den Zeitraum 2024-2026, und somit für
die nächsten 3 Jahre, fixieren.
WIE SETZEN SICH DIE GESAMTEN GASKOSTEN ZUSAMMEN?
Die Gaskosten setzen sich aus 2 Komponenten zusammen: Dem Preis für die verbrauchte
Gasmenge (Arbeitspreis) und dem Preis für die Netzbereitstellung (Grundpreis).
Die tatsächlichen Gaskosten hängen somit stark davon ab, wie viel Gas für
Heizung und eventuell auch Warmwasser benötigt wird. Während der Arbeitspreis
für die nächsten 3 Jahre fixiert wurde, werden die Kosten für die
Netzbereitstellung vom Energielieferanten auf Basis gesetzlicher Vorgaben
berechnet.
WIE WIRD der neue GASpreis in meinen monatlichen Kosten berücksichtigt?
Die Anpassung der Heizkosten erfolgt mit Anfang nächsten Jahres in Ihrer
Vorschreibung.
Vormerkung und Anmeldung für eine Wohnung
Über 6000 Interessent:innen sind derzeit bei der WSG vorgemerkt. Monatlich kommen gut 300 Vormerkungen dazu. Um die Bearbeitung effizienter und bequemer zu gestalten, ist das Ausfüllen des „Fragebogens für Wohnungswerber“ seit einiger Zeit online über die WSG Website oder auf elektronischen Terminals im WSG Kundencenter möglich.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen die Daten nun nicht mehr von den Fragebögen in das Verwaltungssystem übertragen. Dadurch bleibt uns mehr Zeit für die Umsetzung Ihrer konkreten Wünsche. Nicht zuletzt kommt die Umstellung auch der Umwelt durch weniger Papierverbrauch und Transportaufwand zugute.
Geben Sie bitte die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse immer gleich bekannt, damit die Erinnerung zur Bedarfserhebung zuverlässig bei Ihnen einlangt!
Übertragung von Wohnungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können nahe Angehörige in ein bestehendes Mietverhältnis eintreten. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Abtretung im Todesfall oder um eine von den Beteiligten beabsichtigte Übertragung handelt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Vermietung und Verkauf.
Aufkündigung des Nutzungsverhältnisses
Bitte verwenden Sie unser Kündigungsformular, mit welchem Sie uns den gewünschten Kündigungstermin bekanntgeben. Bitte beachten Sie, dass die vereinbarte Kündigungsfrist erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens Ihrer entsprechenden Mitteilung zu laufen beginnt. Deshalb empfehlen wir, auf eine rechtzeitige Versendung vor dem jeweiligen Monatsende zu achten!
Unsere Mitarbeiter:innen werden sich hierauf mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für eine Besichtigung der geräumten Wohnung vereinbaren.
Jedenfalls ersuchen wir um Bekanntgabe Ihrer neuen Anschrift, sowie einer Telefonnummer, unter welcher wir Sie wochentags erreichen können. Für die Rückerstattung von Finanzierungsbeiträgen benötigen wir überdies Ihre Bankverbindung.
Wir wissen, die Müllentsorgung in einem Mehrparteienhaus ist oft ein Thema mit Konfliktpotenzial. Laut Abfallwirtschaftsgesetz ist jeder Haushalt in Österreich verpflichtet, den eigenen Müll zu trennen und zu entsorgen.
Wenn Sie einen Parkplatz benötigen, melden Sie sich gerne schriftlich per E-Mail bei den untenstehenden Kontaktpersonen. Sie werden dann automatisch gereiht und wir melden uns bei Ihnen, sobald ein Stellplatz frei wird. Sind keine Stellplätze bei der Wohnanlage inkludiert oder verfügbar, können wir Ihnen leider nicht helfen.
Stellplatz im Freien
Kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Team der Hausverwaltung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage sowie am Aushang auf dem Schwarzen Brett.
Stellplatz in der Tiefgarage
Kontaktieren Sie bitte Frau Kada aus unserer Vertriebsabteilung: gabriele.kada@wsg.at
Sicherheit für unsere Bewohner:nnen
Das Oberösterreichische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz und die Hausordnung der WSG geben vor, dass Allgemeinflächen grundsätzlich frei von sämtlichen Gegenständen gehalten werden müssen.
Gemäß § 16 OÖ FGPG dürfen in Stiegenhäusern, Gängen, Zugängen und Durchgängen, auf Fluchtwegen und Dachböden sowie in der Tiefgarage und allgemeinen Kellerflächen keine Brandlasten gelagert werden. Darüber hinaus dürfen auf Fluchtwegen keine Gegenstände gelagert werden, da diese im Falle eines Brandes die Fluchtwege versperren und zu Barrikaden werden können. Diese würden die Löscharbeiten der Feuerwehr behindern und können schlimmstenfalls als Brandbeschleuniger dienen. Auch für die Einsatzkräfte der Rettungsdienste könnten diese Gegenstände zu Stolperfallen werden.
Dahinter steht ein wichtiger Gedanke – die Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner! Der ungehinderte, schnelle Zugang für die Rettungskräfte und das schnelle und geordnete Verlassen eines Gebäudes ist im Notfall lebensrettend. Daher sorgen wir als Ihre Hausverwaltung und die Feuerpolizei durch regelmäßige Überprüfungen dafür, dass die Fluchtwege in Ihrem Gebäude frei und leicht erreichbar sind. Es ist uns bewusst, dass eine zusätzliche Abstellfläche wertvoll ist, allerdings kann dadurch eine enorme Gefahr ausgehen.
Was passiert wenn ich mich nicht daran halte?
Die Gänge von Wohnhäusern werden von den Bewohner:innen oft auf vielfältige Weise genutzt: Vor den Wohnungstüren werden Schuhe ab- und Pflanzen aufgestellt sowie Fahrräder und Kinderwägen geparkt – sehr zum Missfallen der Feuerpolizei, anderer Bewohner:innen und der WSG. In der Vergangenheit haben wir leider festgestellt, dass bei angekündigten Entrümpelungen diese Dinge kurzfristig weggeräumt werden, um sich nach der Entrümpelung prompt wieder auf ihren alten Plätzen einzufinden.
Daher werden von der WSG ab sofort regelmäßige Entrümpelungen von Gegenständen in den allgemeinen Bereichen durchgeführt – auch ohne Vorankündigung! Das ist notwendig, um Fluchtwege freizuhalten und den Brandschutz zu gewährleisten. Ein Entrümpelungsunternehmen entfernt alle nicht erlaubten Gegenstände und entsorgt diese. Lediglich “wertvolle” Gegenstände werden für einige Tage aufbewahrt.
Die WSG behält sich vor, gegen Bewohner:innen die wiederholt in behindernder bzw. die Sicherheit gefährdender Weise Gegenstände in den Allgemeinbereichen ablagern, mit Unterlassungsklage vorzugehen.
Wie viel kostet mich die Entrümplung?
Eine Entrümpelung kostet Geld! Die Kosten einer Entsorgung wird den Bewohner:innen angelastet. Sollten Sie außerdem entrümpelte Gegenstände zurückhaben wollen (sofern diese noch verfügbar sind), wird von der WSG zusätzlich zu den Entrümpelungskosten eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 220,- zzgl. 20 % Ust. verrechnet. Bitte bedenken Sie, dass das Entrümpelungsunternehmen unter Umständen eine andere Auffassung als Sie selbst darüber hat, was „wertvoll“ ist – und Dinge entsorgt, die für Sie wichtig sein könnten. Bitte stellen Sie schon alleine aus diesem Grund keine Gegenstände auf Allgemeinflächen ab.
Ihre Sicherheit und der Schutz aller Bewohner:innen liegen uns sehr am Herzen. Wir bitten Sie daher um Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung, um gemeinsam ein sicheres und angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Bitte halten Sie im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme Allgemeinflächen frei!
Wir weisen darauf hin, dass eine Missachtung nach § 22 OÖ FGPG mit einer Geldbuße bestraft werden kann, und darüber hinaus Haftungsthemen nach sich ziehen kann.
Sofern Sie detaillierte Informationen über Behörden, Ämter oder sonstige für den Wohnbau zuständige Einrichtungen suchen, empfehlen wir folgende Links:
www.land-oberoesterreich.gv.at
Einrichtungen zur Verhinderung eines drohenden Wohnungsverlustes, sind z.B.
Verein Wohnplattform (www.verein-wohnplattform.at)
Sozialberatungsstellen Kompass (für Linz) (https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121913)
Caritas der Diözese Linz (https://www.caritas-linz.at/hilfe-angebote/menschen-in-not/wohnungslosigkeit/netzwerk-wohnungssicherung)
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf den Websites der jeweiligen Gemeinden.
In Ihrer Wohnung sind Sie in erster Linie für die Pflege und Instandhaltung der Räumlichkeiten verantwortlich, einschließlich des Heizens und richtigen Lüftens. Weiters umfasst dies die ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen sowie die Einhaltung der Hausordnung, um ein angenehmes Zusammenleben in der Wohnanlage sicherzustellen.
Als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in sind Sie vor allem für die Wartung und Instandhaltung Ihrer Wohnung sowie der dafür bestimmten Einrichtungen zuständig. Sie verantworten Maßnahmen bzw. kleinere Reparaturen, welche die Funktionsfähigkeit der in Ihrer Wohnung befindlichen Geräte und Leitungsanlagen aufrechterhalten. Beispielsweise durch regelmäßige Service-, Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten oder Austausch von Verschleißteilen.
Als Wohnungseigentümer:in sind Sie ebenfalls für die Wartung und Instandhaltung Ihrer Wohnung und der dafür bestimmten Einrichtungen zuständig, wenn auch in einem größeren Umfang als ein/e Mieter:in. Um Nachteile von den anderen Wohnungseigentümer:innen abzuwenden, müssen Sie – soweit es sich dabei nicht um ernste Schäden des Hauses handelt – etwaige Mängel in Ihrer Wohnung unverzüglich auf eigene Kosten beheben.
Wir bemühen uns, Anfragen und Fragen so schnell wie möglich zu beantworten. In der Regel erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung von unserem Team.
Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung komplexer Anliegen längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Mieter:innen und Eigentümer:innen von geförderten Wohnungen eine Wohnbeihilfe gewährt werden. Die Höhe derselben ergibt sich aus der Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand.
Es hängt somit vom jährlichen Haushaltseinkommen, der Haushaltsgröße und von der Wohnnutzfläche ab, ob man eine entsprechende Beihilfe zugesprochen erhält.
Die Wohnbeihilfe wird jeweils höchstens für ein Jahr gewährt. Hierauf muss man einen neuerlichen Antrag an das Land OÖ/Abt. Wohnbauförderung stellen; hierbei sind wiederum die erforderlichen Nachweise (v.a. Einkommensbestätigungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) zu erbringen.
Antragsformular: Formular SGD-Wo/E-2: Ansuchen um Wohnbeihilfe (land-oberoesterreich.gv.at)
Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt der OÖ. Landesregierung (Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/7720-0).
Ich bezahle monatlich für die Hausverwaltung. Welche Leistungen bekomme ich dafür?
Das Hausverwaltungshonorar deckt die Verwaltung Ihrer Wohnanlage ab. Dazu zählen eine Vielzahl an Leistungen wie zum Beispiel: die Organisation von Reparaturen, die Erstellung von Rundschreiben und die Bearbeitung von Beschwerden gemäß der Hausordnung, sowie die Erstellung der Jahresabrechnung, die Durchführung von Eigentümerversammlungen und viele weitere.
Beim Hausverwaltungshonorar kommt ein pauschalierter Betrag zur Vorschreibung, welcher jährlich nach Maßgabe der Entgeltrichtlinienverordnung angepasst wird. Als WSG-Spezifikum verbleibt anzumerken, dass die erhöhten Verwaltungskostensätze nicht bereits ab Kundmachung, sondern erst per 1. Juli des Folgejahres angepasst werden. Nachdem die Bekanntgabe der neuen Sätze jeweils im März bzw. April erfolgt, kommt diese Regelung unseren BewohnerInnen zugute.
Ich habe einen individuellen Wunsch. Kann die Hausverwaltung dabei helfen?
Bei individuellen Wünschen kann die Hausverwaltung unterstützen. Wenden Sie sich gerne jederzeit an das Team. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für persönliche Anliegen ein Angebot über die Kosten zusenden. Individuelle Unterstützung ist nicht in der allgemeinen Leistung der Hausverwaltung inkludiert.
Offene Fragen?
Wir Freuen uns auf ihren Anruf.